Abrechnung / Kosten

Psychotherapie bei Gesetzlich Versicherten

Seit Erhalt der kassenärztlichen Zulassung im Jahr 2024 können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis auch über gesetzliche Krankenkassen ganz regulär abgerechnet werden.

Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten

Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Da sich die Tarife und Leistungsumfänge jedoch unterscheiden, bitte ich Sie im Vorfeld der Behandlung, Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und wie die Antragsmodalitäten sind. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Links:
https://www.bptk.de/recht/verguetung/
GOP-Infotabelle

Psychotherapie bei Soldaten

Soldaten haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen (gemäß einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung). Sie benötigen für das Erstgespräch und die sogenannten probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), den Sie in der Regel von Ihrem Truppenarzt erhalten. Wenn Sie sich für eine weitere Therapie in meiner Praxis entscheiden, kann anschließend ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden. Bitte bringen Sie zur Behandlung die notwendigen Unterlagen mit.

Psychotherapie bei Bundespolizisten

Gemäß einer neuen Regelung der Bundes­psycho­therapeuten­kammer mit dem Bundesministerium des Inneren haben Bundespolizisten die Möglichkeit, eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden. Bitte bringen Sie zur Behandlung die notwendigen Unterlagen mit.

Psychotherapie bei Selbstzahlern

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. Für eine Sitzung (50 Min.) berechne ich ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell beträgt dieser Stundensatz 100,55€ (GOP 870).

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